Sprache / мову

Informationen zur Öffnung der Integrationsmaßnahmen des Bundes für Geflüchtete aus der Ukraine

Allgemein

Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.

Integrationskurse

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden.

Für wen gilt die Öffnung?

Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten. Die Zulassung zum Integrationskurs erfolgt auf der Basis des § 44 Abs. 4 AufenthG.

Wie können die Menschen an einem Integrationskurs teilnehmen?

Die Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorgelegt wird.

Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.

Was ist, wenn bereits ein Deutschzertifikat mit Niveau B1 oder höher vorliegt?

Eine Zulassung zu den Berufssprachkursen ist in der Regel bereits jetzt unter den Voraussetzungen der DeuFöV möglich und erfolgt über die örtlichen Agenturen für Arbeit (mit Meldung als arbeitssuchend/arbeitslos) oder über die Volkshochschule Bitburg.

Bitte beachten Sie allerdings, dass die vorherige Teilnahme am Integrationskurs oder der Nachweis von Sprachkenntnissen entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen für die Teilnahme am Berufssprachkurs erforderlich ist (§ 4 Abs. 3 DeuFöV).

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  • Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung – vorher keine Zulassung möglich!!!
  • Ausweis/Pass Herkunftsland (falls vorhanden)
  • Vorhandene Zertifikate
  • Meldebescheinigung
Bitte zur Antragsstellung für Teilnehmer aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm um vorherige Terminvereinbarung:

Volkshochschule Bitburg
Geschäftsstelle „Auf der Knupp“
54634 Bitburg
Tel. 06561-6001-243/243/249 und 240 oder unter vhs@bitburg.de

vhs-Lernportal

Das vhs-Lernportal ist ein kostenfreies digitales Lernangebot des Deutschen-Volkshochschul-Verbands für Deutsch als Zweitsprache sowie für Alphabetisierung und Grundbildung.

Ab sofort gibt es die Deutschkurse bis einschließlich Niveau B1 im Lernportal auch auf Ukrainisch. Vokabel- und Phrasentrainer folgen in Kürze. Die Apps zu den Deutschkursen gibt es ebenfalls in einer ukrainischen Version.

Das Portal finden Sie hier: vhs Lernportal

Kostenlose Sprachkurse Deutsch-Ukrainisch und Ukrainisch-Deutsch

Die Freiburger Sprachlern-App Jicki bietet kostenlose Online-Sprachkurse Deutsch-Ukrainisch und Ukrainisch-Deutsch an. Die Kurse können ohne Anmeldung direkt auf der Website sowie in der dazugehörigen App genutzt werden.

Hier geht es direkt zu den Sprachkursen: https://www.jicki.de/deutsch-ukrainisch/

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Додаток для вивчення мови у Фрайбурзі Джікі від недавна пропонує безкоштовні онлайн-курси німецької-української та української-німецької мов. Курси можна використовувати безпосередньо на веб-сайті та у додатку без реєстрації.
Тут ви можете перейти безпосередньо до мовних

курсів: https://www.jicki.de/deutsch-ukrainisch/

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