Kindergeld / Аліменти

Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.

Um den Antrag zu Stellen werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Antrag auf Kindergeld
  • Für jedes Kind eine Anlage Kind
  • Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (zum Beispiel ein Aufenthaltstitel oder ein Vorab-Aufenthaltstitel, mit dem Sie als Elternteil arbeiten dürfen) von Ihnen und dem Kind, für das Sie Kindergeld beantragen
  • Nur bei volljährigen Kindern: anspruchsbegründende Unterlagen (z. B. Schulbescheinigung)
Umfangreiche Informationen für ukrainische Familien sowie alle Formulare in ukrainischer Sprache finden Sie im Internet unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

Auf der Seite www.germany4ukraine.de (unter „Wie kann ich Kindergeld beantragen?“) befindet sich ein Erklärvideo für die Beantragung von Kindergeld auf Ukrainisch.