Kindergeld / Аліменти
Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.
Um den Antrag zu Stellen werden folgende Unterlagen benötigt:
Auf der Seite www.germany4ukraine.de (unter „Wie kann ich Kindergeld beantragen?“) befindet sich ein Erklärvideo für die Beantragung von Kindergeld auf Ukrainisch.
Um den Antrag zu Stellen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Kindergeld
- Für jedes Kind eine Anlage Kind
- Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (zum Beispiel ein Aufenthaltstitel oder ein Vorab-Aufenthaltstitel, mit dem Sie als Elternteil arbeiten dürfen) von Ihnen und dem Kind, für das Sie Kindergeld beantragen
- Nur bei volljährigen Kindern: anspruchsbegründende Unterlagen (z. B. Schulbescheinigung)
Auf der Seite www.germany4ukraine.de (unter „Wie kann ich Kindergeld beantragen?“) befindet sich ein Erklärvideo für die Beantragung von Kindergeld auf Ukrainisch.