Jobcenter - Agentur für Arbeit / Центр зайнятості

Wie bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Ab 1. Juni 2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen. Hierfür sind in der Regel die Jobcenter zuständig.


Um Leistungen nach dem SGB II in Ihrem Jobcenter beantragen zu können, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (beziehungsweise eine durch die Ausländerbehörde ausgestellte Ersatzbescheinigung, sofern diese bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt wurde). Außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen erfüllt sein. Welche dies sind, erfahren Sie auf dieser Seite: Arbeitslosengeld II: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen.


Um Ihren Anspruch auf Grundsicherung zu überprüfen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dies können Sie entweder online machen oder Sie füllen den Antrag aus und geben ihn bei Ihrem zuständigen Jobcenter ab. Alle Formulare und Ausfüllhinweise, die Sie dafür benötigen, finden Sie hier: Merkblätter und Formulare


Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über die Dienststellensuche. Dieses Angebot ist nur in deutscher Sprache verfügbar.


Der Antrag ist nur auf Deutsch verfügbar. Es stehen jedoch Ausfüllhilfen in englischer, ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung. Diese finden Sie hier: Downloadbereich.


Wichtig: Damit Ihnen wichtige Dokumente per Post zugestellt werden können, muss Ihr Briefkasten an Ihrer privaten Unterkunft mit Ihrem Namen beschriftet sein. Wohnen Sie bei Familie, Freunden oder Bekannten, sollte Ihr Name zusätzlich am Briefkasten angebracht werden. Geben Sie bitte ebenfalls den Namen der Familie, bei der Sie wohnen, bei der Mitteilung Ihrer Adresse an (c/o Kennzeichnung).

Erklärvideos zum Antrag

Erklärvideos, die beim Ausfüllen der Anträge des Jobcenters helfen, finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/ukraine